Anmeldung einer Prüfung
Was hat sich mit der neuen Graduierungsordnung geändert
Was muss nach der Prüfung gemacht werden?
- Anmeldung der Prüfung über https://kdv.nwdk.de/ unter Angabe sämtlicher geforderten Informationen. Falls ein Prüfer nicht ausgewählt werden kann, hat er momentan keine gültige Prüferlizenz und kann daher nicht eingesetzt werden. Bei Unstimmigkeiten setzt ihr Euch bitte mit dem KDV in Verbindung. Bitte sprecht vorher die Prüfungstermine mit den Prüfern ab. Die Prüfer werden nicht automatisch durch den KDV gestellt. Alle Prüfungen zum 1 Kyu werden auf Kreisebene durchgeführt.
- Auf Genehmigung warten.
- Prüfung
Nach der neuen Graduierungssordnung
8. Kyu nach der neuen Graduierungsordnung:
- es gibt eine eigene Liste für den 8 Kyu.
- für den 8. Kyu müssen die offiziellen Urkunden benutzt werden.
- Die Nummern auf den Urkunden müssen in die Prüfungsliste übertragen werden.
- Prüfungsmarken sind nicht erforderlich.
7.-2. Kyu nach der neuen Graduierungsordnung:
- richtige Liste benutzen.
Generell ist zu beachten, dass für die Prüfung nach der neuen Ordnung auch die neuen Prüfungslisten zu verwenden sind.
Nach der alten Prüfungsordnung dürfen noch bis zum bis 31.12.23 durchgeführt werden.
Die Angaben auf der Prüfungsliste, wie Prüfer, Ort Datum, Kreis und Verein sind leserlich, auszufüllen. Die Angaben zur Prüfungsleistung dürfen nicht mit dem Rechner ausgefüllt werden.
Nach der durchgeführten Prüfung übersendet ihr die Prüfungsliste bitte zeitnah
nur an
duesseldorf@nwdk.de. Postalisch ist auch weiterhin möglich.
Es reicht aus, wenn Ihr die Liste einscannt (auch gerne mit dem Smartphone).