Anmeldung einer Prüfung 
  Was hat sich mit der neuen Graduierungsordnung geändert 			  
Was muss nach der Prüfung gemacht werden? 
			  
		
  - Anmeldung  der Prüfung über https://kdv.nwdk.de/ unter  Angabe sämtlicher geforderten Informationen. Falls ein Prüfer nicht ausgewählt  werden kann, hat er momentan keine gültige Prüferlizenz und kann daher nicht  eingesetzt werden. Bei Unstimmigkeiten setzt ihr Euch bitte mit dem KDV in  Verbindung. Bitte sprecht vorher die Prüfungstermine mit den Prüfern ab. Die  Prüfer werden nicht automatisch durch den KDV gestellt. Alle Prüfungen zum 1  Kyu werden auf Kreisebene durchgeführt.
- Auf  Genehmigung warten.
- Prüfung 
 
   Nach der  neuen Graduierungssordnung
  
8. Kyu nach der  neuen Graduierungsordnung: 
  - es gibt eine eigene Liste für den 8 Kyu.       
  - für den 8.  Kyu müssen die offiziellen Urkunden benutzt werden.
  - Die Nummern auf den Urkunden müssen in  die Prüfungsliste übertragen werden.
  - Prüfungsmarken sind nicht erforderlich.
  7.-2.  Kyu nach der neuen Graduierungsordnung:
  - richtige Liste benutzen.
  Generell ist zu beachten, dass für  die Prüfung nach der neuen Ordnung auch die neuen Prüfungslisten zu verwenden  sind.
Nach der  alten Prüfungsordnung dürfen noch bis zum bis 31.12.23 durchgeführt werden.
 
Die  Angaben auf der Prüfungsliste, wie Prüfer, Ort Datum, Kreis und Verein sind  leserlich, auszufüllen. Die Angaben zur Prüfungsleistung dürfen nicht mit dem  Rechner ausgefüllt werden.
			  
  Nach der  durchgeführten Prüfung übersendet ihr die Prüfungsliste bitte zeitnah 
nur an 
duesseldorf@nwdk.de. Postalisch ist auch weiterhin möglich. 
Es  reicht aus, wenn Ihr die Liste einscannt (auch gerne mit dem Smartphone).